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JEFTA und Wasserprivatisierung – Aktualisierung

JEFTA aktuell

Die EU-Staaten haben dem Abschluss des neuen Freihandelsabkommens mit Japan JEFTA zugestimmt. Der Vertrag dafür soll am 11.7.2018 bei einem EU-Japan-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden.

Das Abkommen soll spätestens im Herbst 2019 in Kraft treten.

In einer Kampagne wurden mehr als 550.000 Stimmen gegen JAFTA gesammelt und bei der Bundesregierung abgegeben.

Die Fakten: Wie ist die Sachlage?

„Es ist wichtig, dass die Entscheidungshoheit der Kommunen bleibt und es keinerlei Zwang zu einer Privatisierung gibt“, sagt Jörg Rehberg vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Er befürchtet, „…die Kommunen in Deutschland könnten dank Jefta künftig zur Liberalisierung ihrer Wasserbetriebe gezwungen werden.“

Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta, gibt es ein eigenes Kapitel zu Wasser. Das ist bei Jefta nicht der Fall. Fachleute der Stadtwerke Karlsruhe haben die Regelungen zu Wasser zwischen Ceta und Jefta verglichen.

Dort schneidet Jefta schlechter ab, als Ceta. Zwar gibt es bei Jefta wie bei Ceta eine sogenannte Negativliste. „Sie deckt in Bezug auf Wasser für Europa die wichtigsten Bereiche ab, zum Beispiel Wasserentnahme, -aufbereitung und -verteilung. Aber: In dem Abkommen verpflichten sich beide Seiten grundsätzlich zu einer schrittweisen weiteren Liberalisierung mit gegenseitigem Marktzugang.“

Aber: Eine klare Regelung hinsichtlich der Abwasserentsorgung gibt es nicht.

„Das schafft Rechtsunsicherheit, denn es ist unklar, welche Bestimmung Vorrang hat“, sagt Rehberg. Japan hat keine Schutzklauseln für Wasser. So kann indirekt Druck auf die Wasserliberalisierung in der EU ausgeübt werden.

Die EU meint, man bekenne sich zu gemeinsamen Werten und zur Einhaltung höchster Standards in Bereichen wie Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz.

Und auch das Bundeswirtschaftsministerium sieht diese Gefahren nicht. Sie verweist unter anderem auf das Allgemeine Dienstleistungsübereinkommen (GATS), das für alle Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) bindend sei und zum Beispiel das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen schützen würde.

Fazit und Kommentar:

Es ist sehr schwierig, ein Abkommen wie JEFTA genau zu analysieren. Viele Unterlagen sind nicht verfügbar, die Verhandlungen erfolgten über Jahre weitgehend geheim. Formulierungen sind teilweise schwammig oder aber ohne tiefes und weitreichendes juristisches Wissen nicht zu verstehen. Oder kennen Sie Inhalte von GATS und die Vereinbarungen innerhalb der WTO? Und dann gibt es beispielsweise noch einen Donald Trump, der sich um Jahrzehnte alte Verträge und Abmachungen wenig schert. So titelte kürzlich das Handelsblatt: „WTO droht wegen Trump die Bedeutungslosigkeit“

Nun, dafür haben wir gewählte Politiker. Aber können wir denen wirklich trauen? Ich zweifle. So ist erwiesen, dass bei der Entstehung der Handelsabkommen viel mehr Lobbyisten, Vertreter der Konzerne, als zum Beispiel Verbände gehört werden. 

Aber dort in den Verbänden und Kommunen sitzen die Fachleute. Wenn dann diese Fachleute, wie die Stadtwerke Karlsruhe, die Gewerkschaft Verdi, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft skeptisch reagieren, die EU beschwichtigt – dann ist doch zu Vorsicht geraten.

Bevor ein solches Abkommen auf den Weg gebracht wird, müssen alle Kritikpunkte offen gelegt werden, es muss offen diskutiert werden und es muss Möglichkeiten zur Nachverhandlung geben.

Zum Beispiel beim sensiblen Thema Wasser. Aber nicht nur dort. Denn, das sei nur abschließend bemerkt, JEFTA enthält genügend anderen Sprengstoff. Zum Beispiel ist die Verwendung von Pestiziden in Japan weit großzügiger geregelt, als in der EU. Werden wir nun also gezwungen, unseren Märkte für Lebensmittel aus Japan zu öffnen? Was ist mit Gentechnik? Was ist mit Strahlungskontrollen (hier sei an Fukushima erinnert) von Lebensmitteln aus Japan? Auch hier wurden die Regelungen kürzlich gelockert oder ganz aufgehoben.

Und was sich meinem Verständnis dann völlig entzieht: wenn man wirklich die Wasserwirtschaft in den Händen der Kommunen belassen will, Wasser als Gemeingut und nicht als Handelsware sieht, sich bedingungslos zum Menschenrecht auf sauberes Wasser bekennen möchte: warum wird das in einem Handelsabkommen wie CETA und JEFTA nicht klar formuliert und in den Vertragstext aufgenommen? Damit wäre zumindest diese Diskussion vom Tisch.

Das aber ist, aller Kritik zum Trotz, nicht geschehen.

-gr-

Quellen

Für alle, die tiefer in die Materie einsteigen wollen:

Weitere Regelungen und Abkommen mit Japan

Fukushima neue Importbestimmungen
Gentechnik und Pestizide

Geleakte Dokumente zu JEFTA

Hintergrundinfos zu Jefta
Handelsblatt WTO droht bedeutungslosigkeit

Artikel in der TAZ
EU-Japan-Handelsabkommen Jefta: Wasser auf die Mühlen der Skeptiker

Campact Unterschriftenaktion

https://aktion.campact.de/wasser-jefta/appell/teilnehmen

Abkommen unterzeichnet

Artikel in der ZEIT
Artikel Deutschlandfunk
Artikel im Merkur

Sven Giegold Sprecher Europagruppe Grüne

Sven Giegold zu Jafta

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